Private sowie gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Behandlungskosten, wenn es sich um eine psychische Störung mit Sinne psychischen Krankheitswertes handelt, wenn die Behandlungsmethode ein anerkanntes Therapieverfahren ist und der Psychotherapeut approbiert ist. Private Krankenkassen haben individuelle Regeln.  Zu den psychischen Störungen  gehören z.B.

  • Angststörungen,
  • Depressionen,
  • Essstörungen,
  • Erschöpfungssyndrome,
  • Persönlichkeitsstörungen,
  • Psychosomatische Störungen,
  • Schlafstörungen
  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Süchte,
  • Verhaltensstörungen,
  • Zwangsstörungen.

Ob eine solche psychische Störung vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden.

Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Manchmal suchen Menschen nach dem Sinn im Leben, den Hintergründen des eigenen Denkens, Fühlens und Handelns, auch ohne dass akute Beschwerden vorliegen. Manche stellen sich Fragen: Warum bin ich so, wie ich bin? Wie könnte ich mich weiterentwickeln? Wie kann ich mich verhalten, um meinen Beruf oder meine Partnerschaft besser zu meistern? Wie könnte ich selbstsicherer, gelassener, beziehungsfähiger u.s.w. werden? Antworten auf diese Fragen sollte man finden, damit sie keine quälenden Fragen werden und ein psychisches Leid verursachen. Die Krankenkassen sind Krankenkassen und übernehmen die Kosten, wenn ein psychisches Leid besteht aber nicht dafür um ein psychische Leid mit Krankheitswert zu verhindern. Wenn Sie unsicher sind in der Beurteilung ihres psychischen Zustandes, dann nutzen sie die probatorische Sitzung bei einem PsychotherapeutenIn, die zur Analyse des psychischen Leides und den Therapiezielen dient.